Wir arbeiten im Arbeitszeitmodell einer Vier-Tage-Woche
und sind Mo - Do von 8 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr für Sie erreichbar.

Neu: Unsere Honorare wurden an die StBVS abgetreten, damit wir uns auf die Kernleistung - Beratung - konzentrieren können.


Aktuelle Kurzhinweise für Grundbesitzer

Grundsteuer-Reform 2022


Update dieser Kurzhinweise

01.04.2022

Erste Version

05.04.2022

20.07.2022

28.01.2023

Verweis auf das Bundesfinanzministerium und Honorarmodell der Kanzlei

Ergänzung benötigter Unterlagen

Honoraranpassung für späte Auftragserteilungen / Eilzuschlag = Standardhonorar nach Steuerberatervergütungsverordnung


Grundsteuerreform 2022
 

Das Bundesverfasssungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert bis Ende 2019 eine Grundsteuerreform zu verabschieden.

Für den 01.01.2025 wird eine neue Grundsteuer festgesetzt werden, die den bisherigen Einheitswert als Berechnungsgrundlage ablösen wird.
Leider haben sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches Modell zur Berechnung einigen können, so dass ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen entstanden ist.

Neuer Hauptfeststellungszeitpunkt wird der 01.01.2022 sein. Die so ermittelten Werte werden dann ab dem Kalenderjahr 2025 der Besteuerung zu Grunde gelegt werden.

Für die Erstellung der deutschlandweit etwa 36 Millionen Grundsteuererklärungen verbleibt (derzeit) ein Zeitfenster von Juli bis Oktober 2022. Das Finanzamt hat sodann Zeit diese Erklärungen bis Ende 2024 auszuwerten.

Das Bundesfinanzministerium informiert hier detailliert über die Grundsteuerreform.

 

Eine kleine Beispielechnung stellt das Bundesfinanzminsterium mit dieser Grafik zur Verfügung.

 

Unser Team unterstützt Sie gerne bei den notwendigen Maßnahmen und haben zu diesem Zwecke - auch vorausschauend für die Folgeerklärungen - eine digitale Kollaborationsplattform im Einsatz, die eine effiziente Bearbeitung auch bei unseren stark immobilienaffinen Mandaten ermöglichen wird.

 

 


Unser Honorarmodell zur Grundsteuererklärung

"Das kann ich selber"

Einfaches Modell

Bundesmodell

Dieses Honorarmodell ist für diejenigen unserer Mandate geeignet, die die Erklärung selber oder mit Hilfe kostenpflichtiger Dritt-Software erstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie erstellen die Erklärung. Wir unterstützen beratend bei Fragestellungen.

 

Ihr Bundesland nutzt statt des etwas komplexeren Bundesmodelles ein einfaches Flächenmodell oder ein Flächen-Faktor-/Flächen-Lage-Modell?

Dann ist dieses Paket das richtige für Sie.

Bundesland:

  • Bayern (einfaches Flächenmodell)
  • Hamburg (Wohnlagenmodell)
  • Hessen (Flächen-Faktor-Modell)
  • Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell)

 

Wir erstellen die Erklärung und prüfen den Bescheid für Sie. Daneben beraten wir Sie bedarfsweise.

Für alle Anwender des Bundesmodells bzw. der daraus abgewandelten Formen steht dieses Honorarmodell zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir erstellen die Erklärung und prüfen den Bescheid für Sie. Daneben beraten wir Sie bedarfsweise.

Privat-Grundstück 

 

0 EUR

Betriebl. Grundstück

 

0 EUR

Beratungshotline je angefangener Viertelstunde
50 EUR

Privat-Grundstück

 

250 EUR

Betriebliches Grundstück

 

500 EUR

Beratungshotline je angefangener Viertelstunde
30 EUR

Privat-Grundstück0,30 EUR / m²
max..750 EUR / mind.  250 EUR
Betriebl. Grundstück0,50 EUR / m²
max.1.500 EUR / mind.500 EUR

Beratungshotline je angefangener Viertelstunde
30 EUR

Die vorgenannten Honorare verstehen sich je Grundstück zzgl. Umsatzsteuer und ggf. anfallender Auslagen und Fremdgebühren.
Fremdgebühren können durch Ihre aktive Mitarbeit weitestgehend vermieden werden (z.B. bei bei der Ersatz-Beschaffung eines Grundbuchauszug) werden aber als pauschale Auslagen mit mindestens 20 EUR netto / 23,80 EUER brutto je Objekt berechnet. Hierin enthalten sind beispielsweise technische Übermittlungs-/ Softwarekosten.

 

Ausgenommen im Paket für "Selbst-Ersteller" erhalten Sie von uns eine digitale Kollaborations-Plattform. Mit Hilfe dieser Kollaborations-Plattform arbeiten wir gemeinsam an der Erstellung der Grundsteuererklärung und Unterlagenbereitstellung.

 

Sofern Sie auf dem klassischen Papier-Weg mit uns zusammen arbeiten wollen, stellt dieses kein Problem darf. Wir berechnen in diesem Fall aber einen pauschalen Aufschlag für analogen Mehraufwand von 30% auf die o.g. Honorarmodelle.

Für Auftragserteilungen nach dem 27.01.2023 berechnen wir als Grundhonorar mindestens die Mittelgebühr der Steuerberatervergütungsverordnung. Hier entsteht bei einem Objekt mit einem Immobilienwert von 200 TEUR ein Grundhonorar von brutto 635 EUR und bei 350 TEUR sind es 821 EUR jeweisl zzgl. Fremdgebühren/Auslagen. Für betriebliche oder komplexere Objekte, die nicht dem Durchschnittsobjekt entsprechen behalten wir uns eine Überschreitung der ansonsten üblichen Mittelgebühr bis zur Höchstgebühr vor.


 

 

Benötigte Unterlagen

 

Allgemein benötigen wir folgende Unterlagen:

 

  • Das Informationsschreiben Ihres Finanzamtes idealerweise mit Deckblatt und Bei- oder Datenstammblatt
  • Lageabhängige Daten aus dem Grundsteuerportal oder Geodatenportal Ihres Bundeslandes (z.B. Bodenrichtwert für NRW https://boris.nrw.de und Grundstücksangaben für NRW https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ )

    je nach Fallgestaltung noch ergänzend:
  • ...Grundbuchauszug (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • ...Einheitswertbescheid (Steuernummer / Aktenzeichen des Grundstücks)
  • ...Kauf-/Schenkungsvertrag
  • ...Teilungserklärung bei Wohneigentum (z.B. Miteigentumsanteil am Grundstück)
  • ...Bau-/Vermessungsunterlagen (Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Garagen/Stellplätze)

 

 

Weitere Informationen

 

Gerne dürfen Sie uns zur Ergänzung auf weitergehende Hilfsportale und -angebote hinweisen. Wir aktualisieren diese Sonder-Themenseite laufend und hoffen Ihnen damit einen Mehrwert geschaffen zu haben.

In Kürze erhalten Sie von uns ein entsprechendes Anschreiben, welches wir auch hier digital zur Verfügung stellen werden.

 

Link-Sammlung für die einzelnen Bundesländer

 

Berlin

Brandenburg

Bremen


Mecklenburg-Vorpommern

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz


Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein


Thüringen