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digitale Rechnungen ab 2017 - Handlungsbedarf für Unternehmen

Elektronische Rechnungen ab 2017 
Handlungsbedarf für 95% aller kleinen und mittelständischen Unternehmen

Der Gesetzgeber hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 den Weg geebnet dass die deutsche Wirtschaft elektronische Rechnungen (eRechnung)  ebenso einfach nutzen kann wie die Papierrechnung - die Einhaltung entsprechender Pflichtangaben natürlich vorausgesetzt.

Quälte man sich vorher noch mit Zertifikaten und deren Gültigkeitsabfragen ab ist dieses seitdem im Tagesgeschäft erheblich vereinfacht worden.

Allerdings beherrschen viele Unternehmen die Spielregeln die ab 2015 (verschärft ab 2017) bei elektronisch empfangenen Rechnungen gelten nicht. Es ist daher dringender Handlungsbedarf geboten!

Die wichtigsten Anforderungen sind beschrieben im Handelsgesetzbuch (§§ 239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO) und

der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).


Die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen als ausgedrucktes Papier ist nicht zulässig. Jedoch verfahren so noch die überwiegende Anzahl von Unternehmern die ihre Buchhaltung noch nicht auf eine digitale Bearbeitung umgestellt haben.


Wenn Sie jetzt kontern: "Ja, aber ich bewahre die Datei doch auf meinem Server oder auf CD-ROM auf; ich habe also kein Problem!", dann möchte ich Sie vor dieser Fehlinterpretation der Ordnungsvorschriften die noch in vielen Köpfen steckt bewahren.

Eine eRechnung darf während der gesamten Aufbewahrungszeit nicht geändert werden und muss jederzeit lesbar gemacht werden können. Die Aufbewahrungsfrist bei steuerlich relevanten Belegen beträgt 10 Jahre.

Die Aufbewahrung auf einem File-System oder auch auf üblichen Medien (CD, USB o.ä.) reicht nicht aus!

Sie werden um ein revisionssicheres Archivierungssystem im Rahmen einer Langzeitarchivierung nicht herum kommen. Üblicherweise starten diese Prdouktlösungen ab einer Invstitionssumme von 5 TEUR aufwärts. Zählt man Modulkosten und Installations- und Wartungskosetn hinzu so liegen Sie regelmäßig bei Investitionen über 20 TEUR.

Wir halten für unsere diversifizierte Mandantschaft ein System vor welches sich businessabhängig anpassen lässt und von der kleinen Lösung (ich lege nur eRechnungen dort ab) bis hin zu einer im Produktiveinsatz nutzbaren DMS / ECM-Lösung variiert. Sie können sich selber einen digitalen Arbeitsplatz erschaffen mit individuellen workflows und vor allem flexiblen Anbindungen Ihrer eigenen Produktivitätsprogramme.

Die Höhe Ihrer Investition?
Ab 30 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer im Monat für einen Lizenzuser! Flexible Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende.

Habe ich ihr Interesse geweckt? Ich würde mich freuen Sie zu dieser Option zu beraten und stehe unter 02041 - 782 65 100 gerne für eine unverbindliche Kontaktaufnahme zur Verfügung,